Deutschland: Neue Lizenzklasse ("N") vorgesehen

  • 08.09.22, 17:36
  • Willi Kraml
  •   ÖVSV Dachverband

Pressemitteilung des Ministeriums für Digitales und Verkehr

Daniela Kluckert, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Digitales und Verkehr:

Der Amateurfunk hat eine lange Tradition in Deutschland. Amateurfunker sind Forschende, Techniker und Tüftler mit einer unbändigen Neugier und Begeisterung für ihr Handwerk. Durch den Amateurfunk erlernen schon Kinder und Jugendliche spielerisch technische und wissenschaftliche Grundlagen. Warum das spannend ist? Amateurfunker können z.B. direkt mit der Internationalen Raumstation ISS kommunizieren. Mit der Novellierung der Amateurfunkverordnung verschaffen wir den Funkern nun mehr Flexibilität und Freiheit. Damit tragen wir den Bedürfnissen der Verbände sowie der technischen Weiterentwicklung des Amateurfunkdiensts Rechnung.

Mit den Änderungen wird neben den bestehenden Amateurfunk-Zeugnisklassen "A" und "E" eine neue Klasse "N" eingeführt. Für diese Klasse gilt eine erleichtere Prüfung, die einen eingeschränkten Betrieb mit niedriger Sendeleistung ermöglicht. Damit wird der Einstieg in den Amateurfunkbetrieb deutlich vereinfacht.

Erstmals wird mit der Novellierung der Betrieb einer Amateurfunkstelle an einem entfernten Standort zugelassen. Dies ist dank moderner Technik möglich: Zum Beispiel kann die Amateurfunkstelle in der Gartenlaube von der heimischen Wohnung aus ferngesteuert betrieben werden.

Eine weitere, wichtige Änderung betrifft den Wegfall der Ausbildungsrufzeichen: Auch bisher konnten Personen unter unmittelbarer Anleitung und Aufsicht eines lizensierten Funkamateurs am Amateurfunk teilnehmen und sich so auf die fachliche Prüfung vorbereiten. Voraussetzung dafür war ein gesondertes Ausbildungsrufzeichen. Mit den vorgeschlagenen Regelungen wird nun jedes Rufzeichen der Klassen "A" und "E" zu einem Ausbildungsrufzeichen.

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Die Verbändeanhörung soll bis Anfang Oktober 2022 abgeschlossen werden, so dass die neue Verordnung voraussichtlich im November 2022 verkündet und in Kraft treten kann.

Der Entwurf der zweiten Verordnung zur Änderung der Amateurfunkverordnung ist zu finden unter: https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Gesetze-20/zweite-verordnung-aenderung-amateurfunkverordnung.html