Information erhalten: Die Ankündigung des Finanzministers, die Gebühren in Österreich nicht zu erhöhen, betrifft die TKG-Gebühren leider nicht. Das Fernmeldebüro hat diesbezüglich in der Budgetabteilung des BMWK nachgefragt. Die Indexanpassung im TKG-Bereich ist im BGBl. II Nr. 267/2026 geregelt. Demnach ergeben sich im Bereich des Amateurfunks ab dem 1. Januar 2027 folgende Änderungen:
Bezugnehmend auf die derzeitigen Anträge im Amateurfunk, die vor dem 31.12.2026 von uns entschieden werden, kommen auf alle Fälle die gesetzlichen alten Beträge zur Anwendung. Das Fenmeldebüro versucht alle Anträge noch vor dem 31.12.2026 zu bearbeiten