Die Gebühren für den Amateurfunk steigen am 1.1.2027

  • 03.11.26, 15:45
  • Willi Kraml
  •   Alle Verbände ÖVSV Dachverband

Information erhalten: Die Ankündigung des Finanzministers, die Gebühren in Österreich nicht zu erhöhen, betrifft die TKG-Gebühren leider nicht. Das Fernmeldebüro hat diesbezüglich in der Budgetabteilung des BMWK nachgefragt. Die Indexanpassung im TKG-Bereich ist im BGBl. II Nr. 267/2026 geregelt. Demnach ergeben sich im Bereich des Amateurfunks ab dem 1. Januar 2027 folgende Änderungen:

 

  1. in § 15 Abs. 1 von 200 Euro auf 206,40 Euro,
  2. in § 15 Abs. 2 von 50 Euro auf 51,60 Euro,
  3. in § 15 Abs. 3 von 800 Euro auf 825,60 Euro,
  4. in § 15 Abs. 4 Z 1 von 400 Euro auf 412,80 Euro,
  5. in § 15 Abs. 4 Z 2 von 100 Euro auf 103,20 Euro,
  6. in § 15 Abs. 5 von 50 Euro auf 51,60 Euro,
  7. in § 15 Abs. 6 erster Satz von 10 Euro auf 10,32 Euro,
  8. in § 15 Abs. 6 letzter Satz von 100 Euro auf 103,20 Euro,
  9. in § 15 Abs. 7 von 50 Euro auf 51,60 Euro,

  

Bezugnehmend auf die derzeitigen Anträge im Amateurfunk, die vor dem 31.12.2026 von uns entschieden werden, kommen auf alle Fälle die gesetzlichen alten Beträge zur Anwendung. Das Fenmeldebüro versucht alle Anträge noch vor dem 31.12.2026 zu bearbeiten